Schlichtung
Der Verkäufer befolgt das Konsumentenschutzgesetz.
Der Verkäufer soll das wirksame System der Betrachtung der Klagen und der Streite anbieten, die Person zu bestimmen, mit der sich im Falle des Entstehens der Probleme der Käufer telefonisch oder per E-Mail verbinden kann. Die Prozedur der Abgabe der Klage, beschrieben auf den Web-Seiten, ist einfach und trägt den vertraulichen Charakter.
Der Verkäufer übernimmt:
- Die schriftlichen Ansprüche, die vom Einschreibebrief oder mittels E-Mail abgesandt sind;
- Die mündlichen Ansprüche, die telefonisch bekommenen oder übergeben sind.
Der Verkäufer wird die Annahme des Anspruchs im Laufe von 5 Werktagen bestätigen, wird die Fristen der Betrachtung mitteilen, und während der ganzen Zeit wird über den Lauf der Prozedur mitteilen.
Wenn für die Betrachtung des Anspruchs eine mehr langwierige Frist notwendig ist, teilt der Verkäufer mit Hilfe der Zwischenantwort darüber dem Kunden mit, ihm die Verlängerung der Frist der Betrachtung des Anspruchs und ihre Gründe mitteilend.
Wenn auf den Anspruch des Kunden die schriftliche Antwort nicht gewährt wird, teilt der bevollmächtigte Arbeiter des Verkäufers mündlich dem Kunden über die Lösung des Verkäufers mit.
Die schriftliche Antwort auf den Anspruch des Kunden begibt sich auf die angegebene Adresse.
Der Verkäufer ist sich der wesentlichen Bedeutsamkeit des Konsumstreites relativ der Gerichtsverhandlungen und die Unvergleichbarkeit zwischen dem Wirtschaftswert der Forderung und den Kosten bewußt, die bei der Lösung des Streites treten. Es ist Hauptgrund damit sich der Käufer ins Gericht für die Lösung der entstehenden Probleme nicht behandelte. Deshalb bemüht sich der Verkäufer, den Streit über die Vereinbarung mit dem Käufer zu entscheiden.